Eine Auflösung des verfassungsmäßig geschützten Sonntagsschutzes lehnen die beiden Vorsitzenden der Freiburger Frauen Union (FU), Gertrud Pluskwik und der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Bernd Kammerer, ab. Beide Vereinigungen der CDU Freiburg sehen im angekündigten Sonntagsverkauf im Jubiläumsjahr einen Angriff auf die familiäre Gemeinschaft und die Gesundheit des Verkaufs-personals, das in der Mehrzahl Frauen und Mütter sind.

Ein von der Hektik des Berufs und des Kommerzes freier Tag in der Woche muss unbedingt erhalten bleiben - das ist der Sonntag, so wie ihn das Grundgesetz schützt und vorsieht. Die im Alltag immer mehr um sich greifende Kommerzialisierung der Gesellschaft wird durch die Schaffung von verkaufsoffenen Sonntagen weiter verstärkt. Diese bedenkliche Entwicklung hat der Soziologe Zygmunt Baumann in dem Motto “ Ich konsumiere, also bin ich“ treffend zusammengefasst. Ansonsten ist es unvermeidlich, dass sich die Menschen nur noch im Hamsterrad des Alltags drehen und die (gesundheitlichen) sozialen Kosten einer Sonntagsöffnung zusätzlich zu tragen haben. Es geht um nichts weniger als den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dieser ist stärker zu gewichten als eine Konzession an einzelne Wirtschaftsakteure.

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Grundlage dazu ist Grundgesetzartikel 140 (139).

Das Umsatzinteresse der Ladeninhaber und die Shopping-Interessen der Kunden haben zurückzustehen. Das ist nicht nur aus religiöser Sicht, sondern auch vor allem für die Gesundheit und Erholung der arbeitenden Bevölkerung enorm wichtig.

Laut der geltenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte können verkaufsoffene Sonntage nicht einfach willkürlich vom Gemeinderat festgesetzt werden. Sie können nur im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen stattfinden. Verkaufssonntage müssen in einem solchen Fall – gemessen an der Besucherzahl --von untergeordneter Bedeutung sein. Das heißt, dass die Zahl der Besucher der geöffneten Verkaufsstellen an diesem Sonntag kleiner sein muss als die Zahl der Festtagsbesucher an diesem Tag.

Die FU und CDA Freiburg fordern deshalb die Kirchen und die Gewerkschaften auf, sich auch in dem vorliegenden Fall klar für den Erhalt des Sonntagsschutzes einzusetzen. Es gilt den Verfassungsrang und damit die Errungenschaften des für viele Beschäftigte arbeitsfreien Ruhetags zu erhalten und sich vehement gegen den Sonntagsverkauf einzusetzen. Dabei war gerade die Gewerkschaft Verdi in den vergangenen Jahren in vielen deutschen Städten und Gemeinden sehr erfolgreich.

Kirchen und Gewerkschaften sollten gegenüber der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat ihre Positionen klar und deutlich für den Sonntagsschutz kämpfen.

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